Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer hängt vom Bundesland und von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ab. Die Sätze reichen derzeit von 3,5 bis 6,5 Prozent. Bei 300.000 Euro Kaufpreis entspricht diese Spanne 9.000 Euro.
Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland den Steuersatz selbst fest. Bayern hält als einziges Land noch den ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent, während Schleswig-Holstein und weitere Länder bei 6,5 Prozent liegen.
| Bundesland | Satz | 200.000 € | 300.000 € | 400.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 7.000 € | 10.500 € | 14.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Bremen | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 11.000 € | 16.500 € | 22.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 11.000 € | 16.500 € | 22.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 12.000 € | 18.000 € | 24.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 12.000 € | 18.000 € | 24.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 12.000 € | 18.000 € | 24.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 13.000 € | 19.500 € | 26.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 13.000 € | 19.500 € | 26.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 13.000 € | 19.500 € | 26.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 13.000 € | 19.500 € | 26.000 € |
Stand der Sätze: zuletzt geprüft am 22.7.2026, nächste Prüfung 31.1.2027. Änderungen durch Landesgesetze sind jederzeit möglich.
Was der Standort konkret kostet
Die Spanne von 3,0 Prozentpunkten zwischen Bayern und Schleswig-Holstein wirkt auf die gesamte Bemessungsgrundlage. Bei 400.000 Euro Kaufpreis beträgt die rechnerische Differenz 12.000 €.
Die Steuer gehört zu den Anschaffungskosten. Der auf das Gebäude entfallende Anteil erhöht grundsätzlich die Bemessungsgrundlage der Abschreibung und kann sich über die jährliche AfA steuermindernd auswirken. Sofort abziehbar ist sie nicht.
Wann die Steuer entsteht
Steuerpflichtig ist der Erwerbsvorgang, also in der Regel der notarielle Kaufvertrag. Das Finanzamt erlässt anschließend den Steuerbescheid. Die Bearbeitungszeit kann je nach Finanzamt variieren. Nach Zahlung stellt es grundsätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die regelmäßig für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt wird.
Die Grunderwerbsteuer wird bereits während der Kaufabwicklung fällig und muss in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden. Ob eine Bank Kaufnebenkosten mitfinanziert, hängt von Bonität, Objekt und Finanzierungskonzept ab.
Bemessungsgrundlage und mitgekauftes Inventar
Berechnet wird die Steuer auf die Gegenleistung, normalerweise den Kaufpreis. Was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört nicht dazu: eine mitverkaufte Einbauküche, Möbel oder eine Markise. Werden solche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen und realistisch bewertet, mindern sie die Bemessungsgrundlage.
Bei einer mit 15.000 Euro angesetzten Einbauküche spart das in einem Land mit 6,5 Prozent 975 €. Die Werte müssen angemessen und nachvollziehbar sein; das Finanzamt kann Nachweise verlangen oder eine abweichende Bewertung vornehmen. Auch die finanzierende Bank kann Inventar bei der Beleihung anders behandeln als den Immobilienwert.
Wer die Steuer schuldet
Gesetzlich können Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner sein. Im Kaufvertrag wird die Zahlung üblicherweise dem Käufer zugewiesen. Steuerbefreiungen gelten nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei einzelnen Übertragungen in der Familie oder von Todes wegen.
Im Rechner
Der Rechner zieht den Satz automatisch aus dem gewählten Bundesland und rechnet ihn zusammen mit Notar, Grundbuch und Maklerprovision in die Gesamtinvestition ein. Für die Abschreibung wird der modellierte Gebäudeanteil berücksichtigt. Wie sich die gesamten Nebenkosten zusammensetzen, steht unter Kaufnebenkosten.
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Für ein konkretes Objekt und die persönliche steuerliche Lage ist fachlicher Rat einzuholen.
Mit eigenen Angaben rechnen
Im Rechner kannst du die Kennzahlen mit den Daten deines Objekts prüfen. Bauzins und Wertsteigerung sind mit Marktdaten vorbelegt und lassen sich ändern.
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